About LexFind
Über LexFind
Info
LexFind ist das neue Portal für Gesetzgebung. Derzeit kann damit die Gesetzgebung
der Kantone und des Bundes abgerufen werden. Realisiert wird das Projekt vom
Institut für Föderalismus
der Universität Freiburg. Die technische Umsetzung erfolgt durch Sitrox.
Träger des Projektes sind die 26 Kantone im Rahmen eines Mandates der
Konferenz der kantonalen Justiz-
und Polizeidirektor-innen und -direktoren (KKJPD).
Die zweite erweiterte Version des Portals ist seit dem 23. April 2007 online.
Der Inhalt wird täglich aktualisiert. Der Stand der Gesetzgebung entspricht
somit jenem der offiziellen Angebote von Bund und Kantonen. Bitte beachten Sie
jedoch, dass in sämtlichen Kantonen sowie im Bund immer noch die gedruckte
Version der Publikation im Amtsblatt oder der chronologischen Fassung als massgebend
bezeichnet wird.
Kurzanleitung / Hilfe
1. Suchmöglichkeiten
1.1 Volltextsuche
LexFind bietet die Möglichkeit, mit der üblichen Suchmaschinen-Syntax
eine Volltextsuche im schweizerischen Recht durchzuführen. Alternativ kann
auch nur in den Erlasstiteln gesucht werden. Die Recherche kann auf einen oder
mehrere Kantone und /oder auf bestimmte Rechtsgebiete oder Erlasskategorien
eingeschränkt werden. Derzeit wird keine auomatische Übersetzung der
Suchbegriffe vorgenommen.
| Einschränkung nach Rechtsgebiet: |
Mit dieser Option kann die Suche auf einzelne Rechtsgebiete eingeschränkt
werden. Diese sind in einer virtuellen Systematik angeordnet, so dass sie
möglichst kohärent abgebildet werden. |
| Einschränkung nach Kategorie: |
Es besteht die Möglichkeit, in Erlassen sämtlicher oder nur
einzelner hierarchischen Stufen zu recherchieren. Die Zuordnung der Erlasse
zu den verschiedenen Kategorien erfolgt nach der formellen Bezeichnung im
Erlasstitel und nicht nach dem materiellen Gehalt. |
1.2. Index
Der Index umfasst derzeit ca. 150 Stichworte zu den wichtigsten Themen
des Rechts. Der Index hat gegenüber der Volltextsuche den Vorteil, dass
die Ergebnisse nicht mehr auf eine Sprache beschränkt sind, sondern es
werden die Erlasse der betreffenden Kategorie unabhängig von der Sprache
angezeigt werden.
1.3. Profisuche
Mit der "Profisuche" können direkt rechtsvergleichende
Recherchen durch die Eingabe einer systematischen Nummer eines beliebigen Kantons
durchgeführt werden.
1.4. Kantonsseiten
Hinter jedem Kantonswappen verbirgt sich eine eigene Seite für
jeden Kanton. In diesen Interfaces können Recherchen durchgeführt
werden, die sich nur auf einen Kanton beziehen. Zudem sind dort Links zu den
offiziellen Angeboten sowie statistische Hinweise zur jeweiligen Erlasssammlung
anzutreffen.
1.5. Direktzugriff
Mit dem Direktzugriff kann ohne Umwege direkt auf die Erlasse zugegriffen werden.
Der Zugriff funktioniert mit der Eingabe einer beliebigen systematischen Nummer
oder der Eingabe einer offiziellen Erlassabkürzung in einer der Amtssprachen
des Kantons.
2. Resultate
Bei der Anzeige der Resultate erhalten Sie stets einen Überblick über
die vorhandenen Erlassversionen. Für die meisten Kantone sind sämtliche
Erlassverseionen seit Mai 2006 vorhanden. Die Versionen sind (sofern erfasst)
immer mit einem Datum des Inkrafttretens und einem Datum des Ausserktafttretens
versehen. Formlose Berichtigungen werden ebenfalls angezeigt. Dort wird jeweils
das Datum an der die Korrektur vorgenommen wurde vermerkt.
2.1. Originallink
Sie können die Aktualität der Daten in LexFind über
die Funktion "Originallink" jederzeit prüfen. Mit dieser Funktion
wird der entsprechende Erlass auf der offiziellen Seite des Kantons angezeigt.
2.2. Konkordante Erlasse
Mit dieser Funktion können immer die thematisch ähnlichen Erlasse
der anderen Kantone angezeigt werden.
2.3. Persistente Links
Die hinter den Erlassen abgelegten Links ändern sich nicht mehr, d,h, sie
sind persistent. Sie können diese gerne für Zitate verwenden. Im Gegensatz
zu einer Verlinkung über die offiziellen kantonalen Sammlungen können
Sie bei der Verwendung des LexFind-Links davon ausgehen, dass dieser auch noch
in 10 Jahren funktioniert (Selbst wenn der entsprechende Erlass längst
ausser Kraft getreten sein sollte). Beachten Sie jedoch, dass jeder Erlass zwei
Arten von Links hat:
| Link auf die jeweils aktuelle Version: |
Hinter dem Titel jedes Erlasses, verbirgt sich ein Link auf
die jeweils aktuelle Fassung eines Erlasses. Falls der Erlass geändert
wird, wird mit diesem Link immer die derzeit zuletzt publizierte Version
angezeigt. Diese Links lauten stets: http://www.lexfind.ch/dta/... |
| Link auf eine bestimmte Version: |
Hinter der Bezeichnung der Versionen ist immer auch ein Link auf genau
diese Version hinterlegt. Wenn Sie diesen Link verwenden erhaltne Sie immer
genau diese Version, selbst wenn diese nicht mehr aktuell sein sollte. Diese
Links lauten stets: http://www.lexfind.ch/dtah/... |
Disclaimer
LexFind übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Sämtliche vermittelten Inhalte wurden den Erlasstexten der Kantone und
des Bundes entnommen. Selbstverständlich sind dabei Fehler nie ausgeschlossen.
Die Inkrafttretensdaten stammen aus dem jeweiligen Erlasstext. Sind dort diesbezüglich
keine Angaben zu entnehmen, wird der frühstmögliche Zeitpunkt verwendet,
ab dem der Erlass hätte gelten können (idR. Datum des Beschlusses).
Bei interkantonalen Vereinbarungen wurde stets versucht, das Datum des Beitritts
des jeweiligen Kantons anzugeben. Es kann deshalb vorkommen, dass die interkantonalen
Vereinbarungen je nach Beitrittsdatum unterschiedliche Inkraftsetzungsdaten
haben. Die Verweise auf andere Kantone stammen immer vom betreffenden Erlasstext.
Im Zweifelsfall wurden Verweise nicht aufgenommen.
Fragen / Kontakt
Falls sie Fragen, Anregungen oder Wünsche an das LexFind-Team haben, freuen
wir uns auf Ihre Rückmeldung an info@lexfind.ch
Ihr LexFind Team
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