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About LexFind

Über LexFind

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Info

LexFind ist das neue Portal für Gesetzgebung. Derzeit kann damit die Gesetzgebung der Kantone und des Bundes abgerufen werden. Realisiert wird das Projekt vom Institut für Föderalismus der Universität Freiburg. Die technische Umsetzung erfolgt durch Sitrox.

Träger des Projektes sind die 26 Kantone im Rahmen eines Mandates der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektor-innen und -direktoren (KKJPD).

Die zweite erweiterte Version des Portals ist seit dem 23. April 2007 online. Der Inhalt wird täglich aktualisiert. Der Stand der Gesetzgebung entspricht somit jenem der offiziellen Angebote von Bund und Kantonen. Bitte beachten Sie jedoch, dass in sämtlichen Kantonen sowie im Bund immer noch die gedruckte Version der Publikation im Amtsblatt oder der chronologischen Fassung als massgebend bezeichnet wird.


Kurzanleitung / Hilfe

1. Suchmöglichkeiten

1.1 Volltextsuche
LexFind bietet die Möglichkeit, mit der üblichen Suchmaschinen-Syntax eine Volltextsuche im schweizerischen Recht durchzuführen. Alternativ kann auch nur in den Erlasstiteln gesucht werden. Die Recherche kann auf einen oder mehrere Kantone und /oder auf bestimmte Rechtsgebiete oder Erlasskategorien eingeschränkt werden. Derzeit wird keine auomatische Übersetzung der Suchbegriffe vorgenommen.

Einschränkung nach Rechtsgebiet: Mit dieser Option kann die Suche auf einzelne Rechtsgebiete eingeschränkt werden. Diese sind in einer virtuellen Systematik angeordnet, so dass sie möglichst kohärent abgebildet werden.
Einschränkung nach Kategorie: Es besteht die Möglichkeit, in Erlassen sämtlicher oder nur einzelner hierarchischen Stufen zu recherchieren. Die Zuordnung der Erlasse zu den verschiedenen Kategorien erfolgt nach der formellen Bezeichnung im Erlasstitel und nicht nach dem materiellen Gehalt.

1.2. Index
Der Index umfasst derzeit ca. 150 Stichworte zu den wichtigsten Themen des Rechts. Der Index hat gegenüber der Volltextsuche den Vorteil, dass die Ergebnisse nicht mehr auf eine Sprache beschränkt sind, sondern es werden die Erlasse der betreffenden Kategorie unabhängig von der Sprache angezeigt werden.

1.3. Profisuche
Mit der "Profisuche" können direkt rechtsvergleichende Recherchen durch die Eingabe einer systematischen Nummer eines beliebigen Kantons durchgeführt werden.

1.4. Kantonsseiten
Hinter jedem Kantonswappen verbirgt sich eine eigene Seite für jeden Kanton. In diesen Interfaces können Recherchen durchgeführt werden, die sich nur auf einen Kanton beziehen. Zudem sind dort Links zu den offiziellen Angeboten sowie statistische Hinweise zur jeweiligen Erlasssammlung anzutreffen.

1.5. Direktzugriff
Mit dem Direktzugriff kann ohne Umwege direkt auf die Erlasse zugegriffen werden. Der Zugriff funktioniert mit der Eingabe einer beliebigen systematischen Nummer oder der Eingabe einer offiziellen Erlassabkürzung in einer der Amtssprachen des Kantons.

2. Resultate

Bei der Anzeige der Resultate erhalten Sie stets einen Überblick über die vorhandenen Erlassversionen. Für die meisten Kantone sind sämtliche Erlassverseionen seit Mai 2006 vorhanden. Die Versionen sind (sofern erfasst) immer mit einem Datum des Inkrafttretens und einem Datum des Ausserktafttretens versehen. Formlose Berichtigungen werden ebenfalls angezeigt. Dort wird jeweils das Datum an der die Korrektur vorgenommen wurde vermerkt.

2.1. Originallink
Sie können die Aktualität der Daten in LexFind über die Funktion "Originallink" jederzeit prüfen. Mit dieser Funktion wird der entsprechende Erlass auf der offiziellen Seite des Kantons angezeigt.

2.2. Konkordante Erlasse
Mit dieser Funktion können immer die thematisch ähnlichen Erlasse der anderen Kantone angezeigt werden.

2.3. Persistente Links
Die hinter den Erlassen abgelegten Links ändern sich nicht mehr, d,h, sie sind persistent. Sie können diese gerne für Zitate verwenden. Im Gegensatz zu einer Verlinkung über die offiziellen kantonalen Sammlungen können Sie bei der Verwendung des LexFind-Links davon ausgehen, dass dieser auch noch in 10 Jahren funktioniert (Selbst wenn der entsprechende Erlass längst ausser Kraft getreten sein sollte). Beachten Sie jedoch, dass jeder Erlass zwei Arten von Links hat:

Link auf die jeweils aktuelle Version: Hinter dem Titel jedes Erlasses, verbirgt sich ein Link auf die jeweils aktuelle Fassung eines Erlasses. Falls der Erlass geändert wird, wird mit diesem Link immer die derzeit zuletzt publizierte Version angezeigt. Diese Links lauten stets: http://www.lexfind.ch/dta/...
Link auf eine bestimmte Version: Hinter der Bezeichnung der Versionen ist immer auch ein Link auf genau diese Version hinterlegt. Wenn Sie diesen Link verwenden erhaltne Sie immer genau diese Version, selbst wenn diese nicht mehr aktuell sein sollte. Diese Links lauten stets: http://www.lexfind.ch/dtah/...

Disclaimer

LexFind übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Sämtliche vermittelten Inhalte wurden den Erlasstexten der Kantone und des Bundes entnommen. Selbstverständlich sind dabei Fehler nie ausgeschlossen.
Die Inkrafttretensdaten stammen aus dem jeweiligen Erlasstext. Sind dort diesbezüglich keine Angaben zu entnehmen, wird der frühstmögliche Zeitpunkt verwendet, ab dem der Erlass hätte gelten können (idR. Datum des Beschlusses). Bei interkantonalen Vereinbarungen wurde stets versucht, das Datum des Beitritts des jeweiligen Kantons anzugeben. Es kann deshalb vorkommen, dass die interkantonalen Vereinbarungen je nach Beitrittsdatum unterschiedliche Inkraftsetzungsdaten haben. Die Verweise auf andere Kantone stammen immer vom betreffenden Erlasstext. Im Zweifelsfall wurden Verweise nicht aufgenommen.


Fragen / Kontakt

Falls sie Fragen, Anregungen oder Wünsche an das LexFind-Team haben, freuen wir uns auf Ihre Rückmeldung an info@lexfind.ch

Ihr LexFind Team

 
sitrox